AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der LOTEC GmbH
I. Für Verbraucher
§ 1 Geltungsbereich, Datenschutz
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Hierzu ist die Textform ausreichend.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Gesetzliche Verbraucherschutzrechte werden von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
Soweit geschäftsnotwendig, sind wir befugt, die Daten des Kunden im Rahmen der Datenschutzgesetze (insbesondere § 28 BDSG) per EDV zu speichern und zu verarbeiten.
§ 2 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden annehmen. Unsere Annahme erfolgt spätestens mit dem Erhalt der Ware durch den Kunden nach Übersendung der Ware bzw. mit Ausführung der Dienstleistung beim Kunden durch uns. Eine erkennbar automatisierte Bestellbestätigung stellt keine Vertragserklärung dar.
§ 3 Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager an die vereinbarte Lieferadresse.
Verzögert sich ein vereinbarter Leistungstermin aus von uns nicht zu vertretenden Umständen, weil wir trotz ordnungsgemäßer kongruenter Eindeckung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefert worden sind, so verlängern sich unsere Fristen angemessen. Haben wir den Kunden über das Leistungshindernis ordnungsgemäß informiert und ist es nicht nur von vorübergehender Natur, sind wir berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise zurückzutreten.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
§ 4 Preise, Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Soweit nicht anderweitig vereinbart (z.B. innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang) erfolgen Zahlungen per Vorkasse. Wechsel werden nicht entgegengenommen, Schecks nur erfüllungshalber.
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt ruhen unsere Liefer- oder Leistungspflichten; tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt bei Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, behördlichen Verfügungen oder unvorhersehbaren Verkehrs- oder Betriebsstörungen. Wenn uns Unterlieferanten oder Erfüllungsgehilfen aus vorgenannten Gründen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern, gilt Ziffer 3 Abs. 2 entsprechend.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 7 Mängelansprüche und Schadensersatzhaftung
Liegt ein Mangel unserer Lieferung oder Leistung vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Ist die Nacherfüllung einer mangelhaften Ware im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an uns auf unsere Kosten zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Wir behalten uns vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ein Personenschaden vorliegt, ein Schadensersatzanspruch nach dem Produkthaftungsgesetz besteht oder soweit wir eine Garantie übernommen haben.
Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die dem Kunden Rechtspositionen verschaffen, welche ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat und solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Die Abtretung der in den Absätzen 1 bis 5 geregelten Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.
§ 8 Anwendbares Recht
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen uns und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.
Die Bestimmungen des § 6 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluss des Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.
§ 9 Online-Streitbeilegung
Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS):
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
II. Für Unternehmer
§ 1 Geltungsbereich, Datenschutz
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Hierzu ist die Textform ausreichend.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
Soweit geschäftsnotwendig, sind wir befugt, die Daten des Kunden im Rahmen der Datenschutzgesetze (insbesondere § 28 BDSG) per EDV zu speichern und zu verarbeiten.
§ 2 Angebote, Änderungen, Handelsklauseln
Unsere Angebote sind freibleibend; ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform (§ 126b BGB) zustande oder wenn Bestellungen von uns ausgeführt worden sind. Eine erkennbar automatisierte Bestellbestätigung stellt keine Vertragserklärung dar.
Änderungen, Ergänzungen und/oder die Aufhebung eines Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der Textform.
Soweit Handelsklauseln nach den International Commercial Terms (INCOTERMS) vereinbart sind, gelten die INCOTERMS 2020.
§ 3 Gefahrübergang, Versandart, Liefertermine
Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefern und leisten wir EXW (ex works) unser Lager an die in der Auftragsbestätigung angegebene Adresse; dabei bestimmen wir Versandart, Versandweg und Frachtführer.
Teillieferungen oder -leistungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.
Der Beginn der von uns angegebenen Liefer- oder Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
Wird ein vereinbarter Liefer- oder Leistungstermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten, so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Lieferung oder Leistung zu setzen. Hierzu bedarf es der Textform.
Die Nachfrist beträgt mindestens drei Wochen. Erfolgt die Lieferung oder Leistung nach Ablauf der Nachfrist nicht und will der Kunde deswegen von dem Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies zuvor ausdrücklich unter Setzung einer angemessenen weiteren Nachfrist unter Aufforderung zur Lieferung oder Leistung anzuzeigen. Hierzu bedarf es der Textform. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Lieferung bzw. Leistung besteht.
Verzögert sich ein vereinbarter Leistungstermin aus von uns nicht zu vertretenden Umständen, weil wir trotz ordnungsgemäßer kongruenter Eindeckung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefert worden sind, so verlängern sich unsere Fristen angemessen. Haben wir den Kunden über das Leistungshindernis ordnungsgemäß informiert und ist es nicht nur von vorübergehender Natur, sind wir berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise zurückzutreten.
§ 4 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt ruhen unsere Liefer- oder Leistungspflichten; tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt bei Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, behördlichen Verfügungen oder unvorhersehbaren Verkehrs- oder Betriebsstörungen. Wenn uns Unterlieferanten oder Erfüllungsgehilfen aus vorgenannten Gründen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern, gilt Ziffer 3 Abs. 5 entsprechend.
§ 5 Preise, Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Unsere Preise gelten EXW (ex works) unser Lager. In unseren Preisen sind – soweit nichts anderes vereinbart ist – die Kosten für Verpackung, Versicherung, Fracht und Umsatzsteuer nicht enthalten.
Liegt der Liefer- oder Leistungstermin später als drei Monate nach Vertragsschluss, sind wir berechtigt, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Kunden und vor Ausführung der Leistung oder Auslieferung der Ware, den Preis der Ware oder Leistung in der Weise anzupassen, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb unserer Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, deutlicher Anstieg von Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund der Änderung von Zulieferern nötig ist. Bei Lieferungen oder Leistungen innerhalb von drei Monaten gilt in jedem Fall der am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preis. Bei Rahmenverträgen mit Preisvereinbarungen beginnt die Dreimonatsfrist mit Abschluss des Rahmenvertrages zu laufen.
Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde die vereinbarte Vergütung 10 Tage nach Lieferung der Ware oder Erbringung der Leistung ohne Abzüge an uns zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB in Verzug.
Wir können Abschlagszahlungen oder Vorkasse fordern, wenn der Kunde erstmals bei uns bestellt, der Kunde seinen Sitz im Ausland hat oder die Lieferung ins Ausland erfolgen soll oder wenn Gründe bestehen, an der rechtzeitigen oder vollständigen Zahlung durch den Kunden zu zweifeln. Tritt eine der vorstehenden Bedingungen nach Vertragsschluss ein, sind wir berechtigt, vereinbarte Zahlungsziele zu widerrufen und Zahlungen sofort fällig zu stellen.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Rechtsgeschäft beruhen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum („Vorbehaltsware“).
Wird die Vorbehaltsware vom Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die gesamte neue Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen durch den Kunden erwerben wir Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der vom Kunden benutzten anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht.
Wird die Vorbehaltsware mit einer Hauptsache des Kunden oder Dritter verbunden oder vermischt, so überträgt der Kunde uns darüber hinaus schon jetzt seine Rechte an der neuen Sache. Verbindet oder vermischt der Kunde die Vorbehaltsware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er uns hiermit schon jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten ab.
Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im Rahmen eines geordneten Geschäftsgangs weiter zu veräußern. Veräußert der Kunde diese Ware seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis im Voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung nur ermächtigt, solange er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt.
Übersteigt der Wert der uns überlassenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
§ 7 Rechte des Kunden bei Mängeln
Wir gewährleisten nur die Konformität der von uns gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen mit den geltenden deutschen Bestimmungen und Standards.
Für die Einhaltung anderer nationaler Bestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Der Kunde verpflichtet sich, bei Verwendung der Produkte im Ausland, die Konformität der Produkte mit den maßgeblichen Rechtsordnungen und Standards selbst zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen.
Der Kunde kann wegen Mängeln unserer Lieferung und Leistung keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder die Tauglichkeit der Lieferung und Leistung lediglich unerheblich gemindert ist.
Soweit die Lieferung oder Leistung mangelhaft ist und der Kunde den Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB nachgekommen ist, werden wir nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu hat der Kunde uns Gelegenheit innerhalb angemessener Frist von mindestens 10 Arbeitstagen zu gewähren.
Der Kunde kann Ersatz für die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen verlangen, sofern die Aufwendungen sich nicht erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist allerdings nur zulässig, wenn der Kunde uns dies zuvor ausdrücklich mit einer angemessenen weiteren Nachfrist erklärt. Hierzu bedarf es der Textform.
Rückgriffsansprüche des Kunden gemäß § 478 BGB bestehen gegen uns nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
§ 8 Schadensersatzhaftung
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die Regelung in Ziffer 7 hinausgehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ein Personenschaden vorliegt, ein Schadensersatzanspruch nach dem Produkthaftungsgesetz besteht oder soweit wir eine Garantie übernommen haben.
Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die dem Kunden Rechtspositionen verschaffen, welche ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat und solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Im Übrigen ist unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
Die Abtretung der in Ziffern 7 und 8 geregelten Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.
§ 9 Verjährung
Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln unserer Lieferungen und Leistungen sowie für Ansprüche wegen unserer Schadensersatzhaftung beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht, soweit gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorgeschrieben sind sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 10 Sonstiges
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; erheben wir Klage, so gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(Stand: Januar 2017)